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11 «Nimmt die SUST die mit dieser Sonderstellung verbundene ausserordentliche Verantwortung auch wahr?» Sonderstellung von aussergewöhnlicher Trag- weite. Nimmt die SUST die mit dieser Sonderstellung verbundene ausserordentliche Verantwortung auch wahr? Urteilen Sie selbst: Richtig ist, was RA Philip Bärtschi im Cockpit 2-2021 (S. 24) aus- führt: «Sie (die SUST) wird nicht müde zu erwäh- nen, dass sie in Bezug auf die Kritik Betroffener «schmerzfrei» ist. Das ist problematisch.» Wer unkontrolliert handeln kann, wie die SUST das tut, sollte doch besonders sensibel für die Anlie- gen, Kritik, Anregungen der Betroffenen sein, denn diese können sich nicht wehren. Sie (Priva- te und Unternehmen) sind der SUST (der Vertre- terin des Staates mit entsprechendem Bonus) sozusagen hilflos ausgeliefert. Beispiele finden sich einige im Schlussbericht Nr. 2370, wie z.B. – Die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Piloten werden mit Füssen getreten, denn die Abklärungen der persönlichen Verhältnisse über die letzten 43 Jahre haben keinen ur- sächlichen Bezug zum Unfall. Eine unnötige und nicht sachbezogene Exponierung der Ver- storbenen. Und eben: Die Toten können sich nicht wehren. – Die Behauptung, besser Unterstellung der SUST, wonach «es naheliegend ist, dass die im Flugbetriebsunternehmen verbreitete Ge- wohnheit der Flugbesatzungen, systema- tisch anerkannte und gesetzliche Regeln der Luftfahrt nicht einzuhalten oder hohe Risiken einzugehen..» als «...Gewohnheit zum Regel- bruch als systemisch beitragender Faktor zum Unfall» zu werten, ist mit dieser Deut- lichkeit unbewiesen und nicht nur für die Ver- storbenen, sondern auch für die vielen Pilo- ten, die bei der Ju Air über Jahrzehnte ihre Aufgabe gewissenhaft, gesetzeskonform und klaglos erfüllt haben, recht eigentlich eine Ehrverletzung. Abgesehen davon wirft die SUST damit Luftwaffe und Arbeitgeberin der beiden betroffenen Piloten vor, unverant- wortliche Piloten beschäftigt zu haben. Wem dient das? – Art und Ton, mit der die SUST das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL angreift und herunter- macht, ist einer ausserparlamentarischen Kommission nicht würdig und wird im besten Fall mit Kopfschütteln quittiert, im wahr- scheinlichsten Fall wird damit aber die Autori- tät des BAZL untergraben. Ganz sicher trägt dieses Vorgehen nicht zur Erhöhung der Si- cherheit bei.