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20  anbieten. Deshalb schildern wir nachfolgend einmal den groben Ablauf, wie man über solche (mögliche) Steuern in Kenntnis gesetzt wird und was man bei den einzelnen Schritten jeweils tun kann. Ablauf Bekanntmachung der Steuer 1. In einem ersten Schritt beantragt die «Guar- dia di Finanza» (GdF) bei der Steuerbehörde «Agenzia delle Entrate» (AdE) die Belastung des Fluges mit der oben erwähnten Gebühr. Dies wird dem Halter in einem Schreiben mit- geteilt. 2. Dieser Brief der Finanzaufsicht GdF soll (bei Privatflügen) immer zuhanden der Steuerbe- hörde angefochten werden. Die AdE muss nicht zwingend aufgrund des Antrages der GdF aktiv werden, tut es aber in vielen Fällen. Die begründete Gegendarstellung zum Schreiben der GdF legt dar, weshalb die Steu- erbehörde eben nicht tätig werden soll (z.B. weil kein kommerzieller Flug), womit der Zah- lungsaufforderung durch die AdE unter Um- ständen entgegengewirkt werden kann. 3. Kommt diese Zahlungsaufforderung der AdE dennoch, hat man 60 Tage Zeit um Einspruch zu erheben. Erschwerend kommt hinzu, dass die GdF zwar ihre Schreiben noch zweisprachig (I/E) verfasst, die AdE aber nur noch auf Italienisch. Dieser bei Privatflügen unnötige Ablauf ist selbst für Italiener genügend herausfordernd, für Pilo- ten bzw. Verbände ohne sehr gute (juristische) Italienischkenntnisse aber kaum mehr zu bear- beiten. Wenn Ihr als Mitglied der AOPA Switzer- land also betroffen seid, dann könnt Ihr uns ger- ne kontaktieren.  Aufruf an unsere Mitglieder Bitte teilt uns Eure Erfahrungen mit bezie- hungsweise schickt uns auch gern allfällige Dokumente, die Ihr von italienischen Behör- den erhält, zu. Bitte nutzt hierfür unsere Office-Mailadresse: office@aopa.ch  Fly Out Italien 2022 


































































































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