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 Fliegerisches aus der Schweiz
Flugplatz Kägiswil soll Ende 2023 an den Bund zurück gehen
Patricia Siebenmann, Verantwortliche Kommunikation AOPA Switzerland
Der Flugplatz Kägiswil soll nun definitiv im Sinne eines sogenannten Heimfalls an den Bund zu- rück gehen. Das Gesuch der Betreiberin des Flugplatzes, der Flugplatzgenossenschaft Ob- walden FGOW, über eine weitere Nutzung der Infrastruktur des Flugplatzes wurde vom Regie- rungsrat des Kantons Obwalden in seiner Sitzung vom 31. Oktober 2023 abgelehnt. Als Grund nennt der Regierungsrat fehlende rechts- kräftige Betriebsbewilligungen.
Mietvertrag mit der Flugplatz- genossenschaft Obwalden läuft aus Am 22. März 2016 stimmte der Regierungsrat dem Abschluss eines Mietvertrags mit der FGOW zu, der die Benützung der Infrastruktur des ehe- maligen Militärflugplatzes Kägiswil zum Gegen- stand hatte. Er war befristet und galt bis zum Ein- trag des Flugplatzes Kägiswil als ziviler Flugplatz im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). An seiner Sitzung vom September 2020 be- schloss der Bundesrat den Eintrag des Flugplat- zes Kägiswil als zivilen Flugplatz im SIL. Im Feb- ruar 2021 stimmte der Regierungsrat einem Nachtrag zum Mietvertrag zu und verlängerte den Mietvertrag mit der FGOW bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Betriebsbewilligung und des genehmigten Betriebsreglements durch den Bund, «längstens aber bis zum 31. Dezember 2023». Auf das Umnutzungsgesuch zu einer zivilen Nutzung folgten dann 40 Einsprachen, welche bis heute nicht alle bearbeitet werden konnten.
Der Flugplatz Kägiswil gehört der armasuisse. Diese hat die Anlagen dem Kanton Obwalden im Baurecht übertragen, einen Kauf lehnte das Ob- waldner Stimmvolk 2013 ab. Der Baurechtsver- trag sah einen vorzeitigen Heimfall per Ende 2023 vor, wenn bis dann keine rechtskräftige Be- triebsbewilligung vorliegt. Der Kanton ist folglich ab 1. Januar 2024 nicht mehr Eigentümer und Baurechtsnehmer des Flugplatzareals und kann daher den Mietvertrag mit der FGOW nicht ver- längern.
Übergangslösung
Aufgrund des Heimfalls beabsichtigt die armasuisse im Einvernehmen mit dem Bundes- amt für Zivilluftfahrt, mit der FGOW eine Verein- barung über die Weiterführung des Flugbetriebs
 Der Flugplatz Kägiswil
Bild: Nau.ch
























































































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