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 International News
Anpassung in Österreich beim VFR-Durchflug von Luftraum C und D Patricia Siebenmann, Verantwortliche Kommunikation AOPA Switzerland
Austro Control hat ein AIC und eine Info veröf- fentlicht, wie ab Ende Dezember der Durchflug für VFR-Verkehr durch kontrollierten Luftraum (Klassen C und D) funktechnisch ablaufen wird. So ist immer auf die zuständige Frequenz zu wechseln (bis anhin konnte unter Umständen auf WIEN INFO geblieben werden).
Das AIC auf D/E findet Ihr hier
Good Bye «FLUGPLATZ», hello «RADIO»
Ab 28. Dezember 2023 verschwindet das Rufzei- chen «FLUGPLATZ» in Österreich, ab diesem Zeitpunkt werden Bodenfunkstellen auf unkont- rolliertenFlugplätzendasRufzeichenRADIOer- halten. So wird zum Beispiel aus «Vöslau Flug- platz» (oder auf Englisch «Vöslau Aerodrome») ab dem 28. Dezember 2023 «Vöslau Radio», wobei das Rufzeichen RADIO in Englisch und Deutsch (im Gegensatz zu Flugplatz bzw. Aero- drome) gleich sind (siehe auch AIC-Sprechfunk- verfahren ab 28. Dezember 2023. Link
Es handelt sich dabei um Vorgaben der Euro- päischen Union, um die Luftfahrt in Europa wei- ter zu harmonisieren und so unkompliziertes grenzüberschreitendes Fliegen zu erleichtern. Piloten aus dem benachbarten Ausland kennen diese Änderung bereits.
RADIO = unkontrollierter Flugplatz
Flugbetrieb an einem unkontrollierten Flugplatz – das ist zu beachten!
Durch die Umstellung der Rufzeichen ändert sich für Piloten wenig. Bitte beachtet aber für den Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen wei- terhin folgende Punkte:
Auf unkontrollierten Flugplätzen in Österreich wird kein Flugverkehrskontrolldienst oder Flug- informationsdienst erbracht. Beide Services dürfen ausschliesslich durch Flugverkehrs- dienststellen erbracht werden – erkennbar an Rufzeichen wie TOWER, RADAR, usw.). Zusätzlich erbringt auch WIEN INFORMATION Fluginforma- tionsdienst gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Hinter der Bodenfunkstelle RADIO auf unkont- rollierten Flugplätzen in Österreich verbirgt sich der Flugplatzhalter bzw. Flugplatzbetriebsleiter, der für die reibungslose Abwicklung des Flug- platzbetriebes verantwortlich ist, das kann auch, sofern genehmigt (AIP) auch betriebslei- terloses Fliegen bedeuten.
Flugplatzbetriebsleiter erteilen keine Informa- tionen, Hinweise oder Freigaben in Bezug auf den Flugverlauf, jedoch Informationen, ob der Flugplatz verwendet werden kann (PPR) sowie die Bedingungen und Aktivitäten am Flugplatz (z.B. Betriebsrichtung, Segelflugbetrieb u.ä.). Diese Informationen sind vergleichbar mit dem Signalfeld. Es ist daher die Aufgabe des verant- wortlichen Piloten diese abzufragen und den Flugverlauf so zu gestalten, dass dieser sicher ist und alle rechtlichen Vorgaben (SERA.3225/AIP) eingehalten werden. Flugplatzfluginformations- dienst (AFIS) gibt es in Österreich derzeit nicht.






















































































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