Page 91 - weihnachtskurier_2021
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                Daher folgten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Antrag des Ge- meinderates und auch der Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission. Somit wurde der Kreditantrag von den erwähnten CHF 1.92 Mio. der Urnen- abstimmung vom Februar 2022 ein- stimmig zur Annahme empfohlen. Wie sich die Gesamtheit des Üdiker Stimm- volks entscheidet, sehen wir im nächs- ten Jahr. Sollte der Kredit bewilligt werden, wird mit der Sanierung im Mai 2022 begonnen, welche über ca. drei Monate andauert.
Neues Personalrecht für die Einheitsgemeinde
Mit der an der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 genehmigten neuen Gemeindeordnung wird die Schulge- meinde Uitikon aufgelöst und die Schulaufgaben werden durch die Poli- tische Gemeinde (Einheitsgemeinde) übernommen. Dies bedeutet, dass alle kommunalen Mitarbeitenden der heu- tigen Schulgemeinde künftig Mitarbei- tende der Politischen Gemeinde Uiti- kon sind und einem Arbeitgeber unterstehen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Mitarbeitenden in gleichen oder ähnlichen Positionen auch die gleichen Rechte und Pflichten haben. Aufgrund dessen ist die Ge- meinde gezwungen, das heute geteilte Personalrecht (Schulgemeinde und Po- litische Gemeinde) in einem Personal- recht zu vereinen. Somit wurden nach Prüfung der bisherigen personalrecht- lichen Bestimmungen eine neue Per-
sonalverordnung sowie eine entspre- chende Vollzugsverordnung für die neue Einheitsgemeinde erarbeitet.
Grundlegende Bestimmungen zum Ar- beitsverhältnis der Gemeindeangestell- ten, müssen gemäss Gemeindeordnung durch die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung beschlossen werden. So wurde an dieser Gemeinde- versammlung über die neue Personal- verordnung abgestimmt. Der Gemein- depräsident, Chris Linder, zeigte die wichtigsten Neuerungen auf. An- schliessend schritt man gleich zur Ab- stimmung, da eine Diskussion von den Stimmberechtigten nicht gewünscht wurde. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten sodann ein- stimmig für das neue Personalrecht der Einheitsgemeinde Uitikon. Dieses Er- gebnis war auch zu erwarten, da insbe- sondere auch die Rechnungsprüfungs- kommission nichts gegen das neue Personalrecht einzuwenden hatte.
Entschädigungen der Gemeinde­ behörden geregelt
Neben dem vorerwähnten Personal- recht mussten auch die Entschädigun- gen der Gemeindebehörden neu gere- gelt werden. Diese waren bislang in zwei unterschiedlichen Erlassen der Politischen Gemeinde und der Schulge- meinde geregelt. Eine Anpassung drängte sich insbesondere auf, da ab dem nächsten Jahr die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident in der Ein- heitsgemeinde eine neue Rolle einneh-
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