Page 31 - Weihnachts-Kurier 2022
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Das Wasserversorgungsreglement wird durch die Ge- meindeversammlung erlassen oder korrigiert. Nebst den viellfältigen Bestimmungen über die Strategie und Pla- nung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu jeder Zeit, wird auch der Grundsatz der Eigenwirtschaft- lichkeit im Reglement festgehalten.
Die Finanzierung der Wasserversorgung bezüglich Bau und Betrieb erfolgt nicht mit Steuergeldern, sondern durch die Erhebung von Mehrwertbeiträgen, Anschluss- und Benutzungsgebühren. Sonderleistungen müssen ge- sondert vergütet werden. Zudem leisten der Kanton, die Nachbargemeinden und die Kantonale Gebäudeversiche- rung Zürich Beiträge an die Wasserversorgung. Das Reg- lement hält auch fest, dass dem Gemeinderat die Kompe- tenz zugesprochen ist, den Wassertarif zu bestimmen.
Woher deckt die Gemeinde Uitikon ihren Wasserbedarf?
Wo sind die erforderlichen Wassergewinnungs- orte?
Damit jederzeit sichergestellt ist, dass eine Gemeinde über genügend und qualitativ einwandfreies Wasser verfügt, ist die Abdeckung des Bedarfs auf mehrere Wassergewin- nungsorte abzustützen. Dadurch können auf breiterer Ba- sis Engpässe ausgeglichen werden. Dies ist für die Wasser- versorgung der Gemeinde Uitikon durch hauptsächlich drei Bezugsquellen sichergestellt.
Wasser aus dem Limmattal via GWL und GALM
Die Wasserversorgungen der Gemeinden Birmensdorf, Uitikon und Urdorf bilden vereint die Gruppenwasserver- sorgung Limmat (GWL). Sie bezweckt – in Ergänzung zur eigenen Wassergewinnung – den Bau, die Erweite-
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