Page 20 - PositionReport 277 DE
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 IAOPA (Internationale AOPA)
Positionspapier gegen Luftraumsperrungen
IAOPA Europa veröffentlichte jüngst ein Positionspapier gegen Luftraumbeschränkungen zu- gunsten der Drohnen und fordert alle Mitgliedstaaten auf, die GA nicht zum Nutzen von Droh- nenbetreibern zu diskriminieren.
«Der Begriff des U-Space [...] bezeichnet eine Sammlung digitalisierter und automatisierter Funktionen und Prozesse, die zum Ziel haben, der steigenden Zahl ziviler Drohnenoperationen einen sicheren, effizienten und fairen Zugang zum Luftraum zu gewähren.»
So beschreibt das BAZL [https://www.bazl.ad- min.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen/ wichtigsten-regeln/uspace.html] die hehre Ab- sicht, wie sie verschiedentlich geäussert wird. Oft wird auch von Integration der Drohnen in den bestehenden Luftraum und dessen Ma- nagement gesprochen, was die AOPA durchaus unterstützt. Der «faire Zugang zum Luftraum» hat sich in der neuesten Verordnung zum U-Space jedoch ins Gegenteil verkehrt: bemann- te Luftfahrt ist dort nicht erwünscht und wird ausgegrenzt.
Die EASA und die EU-Kommission mussten die- se Verordnung innerhalb eines unrealistisch kur- zen Zeitrahmens erstellen, weshalb viele techni- sche und betriebliche Details ungelöst blieben. Aufgrund des Fehlens gemeinsamer Luftver- kehrsregeln oder validierter «detect-and-avo- id»-Lösungen wird in der Verordnung ein Kon- zept der dynamischen Luftraumrekonfiguration vorgeschlagen, das als vorübergehende Ände- rung des U-Space-Luftraums definiert ist, indem dessen geographische Ausbreitung angepasst wird. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, welche Massnahmen sie ergrei-
fen und wie sie den U-Space-Luftraum gestal- ten. Dies bedeutet, dass innerhalb der EU unter- schiedliche Regeln gelten können – ohne einen klaren, harmonisierten Ansatz.
Drohnen erhielten Vorrang
Bislang ist noch nicht bekannt, wie U-Space praktisch umgesetzt werden kann. Im Moment scheint die einzig mögliche Zwischenlösung ein separater Luftraum zu sein – eine Lösung, die das Sicherheitsrisiko und die damit verbunde- nen Betriebsunterbrechungen nicht unbedingt entschärft. So hat beispielsweise in den letzten Jahren die Zahl der Luftraumverletzungen deut- lich zugenommen, was hauptsächlich auf die Komplexität des europäischen Luftraums zu- rückzuführen ist.
Dänemark hat bereits versucht, einen einge- schränkten Luftraum zu implementieren – die nationalen Behörden beschlossen, Drohnen den Vorrang zu geben, ohne Rücksicht auf die negativen Auswirkungen, die ihre Entscheidung auf die Allgemeine Luftfahrt (GA) haben würde. Während dieser Versuch von den dänischen Be- hörden gestoppt wurde, verfolgte Spanien einen ähnlichen Ansatz und definierte den U-Space als separaten Luftraum für die ausschliessliche Nut- zung durch Drohnen. Die anderen Mitgliedsstaa- ten haben noch nicht entschieden, wie sie mit dieser Angelegenheit umgehen.
























































































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