Page 63 - weihnachtskurier_2021
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                meinde künftig noch mehr angewiesen sein wird. Für diese Zusammenfüh- rung der Blaulichtorganisationen (Feu- erwehr & Polizei) wird mit Ausgaben von CHF 1.97 Mio. gerechnet.
Für die vorgenannte Umnutzung der bestehenden Werkhallen müssen zu- dem die entsprechenden baulichen Vo- raussetzungen geschaffen werden, wel- che infolge einer Nutzungsänderung unumgänglich sind. Das Üdiker-Huus wurde in den Jahren 1976 bis 1979 ge- baut und nimmt seither eine wichtige (unverzichtbare) Funktion innerhalb unserer Gemeinde wahr. Nach bald 45 Jahren Nutzung von Gebäude und Technik haben diverse Anlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, da sie einerseits den heutigen Vorschriften nicht mehr entsprechen und/oder Er- satzteile nicht mehr erhältlich sind. So- mit müssen die Räumlichkeiten des ehemaligen Werkhofs zwingend saniert werden, damit die Zentralisierung der Blaulichtorganisationen erfolgen kann. Für diese Teilsanierung wurden wei- tere CHF 0.71 Mio. veranschlagt. Somit übersteigt auch dieser Kredit die Finanzkompetenzen der Gemeinde- versammlung und muss demzufolge durch die Stimmberechtigten an der Urne entschieden werden. Eine Vorbe- ratung und Bereinigung fand aber auch hier statt. Das Geschäft wurde an der Gemeindeversammlung durch den Fi- nanz- und Liegenschaftenvorstand, Markus Hoppler, vorgestellt. Wie bei allen finanzrelevanten Anträgen wurde
auch dieses vorgängig durch die Rech- nungsprüfungskommission geprüft. Der Präsident der RPK, André Müller, wandte sich an die Stimmberechtigten und verwies auf ihren Abschied. Die Rechnungsprüfungskommission sah zwar den Bedarf eines Umbaus und einer Erweiterung ein, doch wurden insbesondere die Dimension und ein fehlendes Gesamtkonzept für das Dorf- zentrum bemängelt. Dadurch empfah- len sie der Gemeindeversammlung den Antrag zurückzuweisen. Erstaunli- cherweise meldete sich auf die Frage des Gemeindepräsidenten wer das Wort wünsche, trotz dieses negativen Abschieds, niemand. Somit schritt man gleich zur Abstimmung. Die Stimm- berechtigten folgten dem Antrag des Gemeinderates und stimmten mit gros- sem Mehr zu, d.h. der Urnenabstim- mung vom 26. September 2021 wird auch dieses Geschäft zur Annahme empfohlen.
Neue Bau­ und Zonenordnung
Der Kanton verlangt von den Gemein- den, dass sie die Harmonisierung der Baubegriffe mittels Revision ihrer Bau- und Zonenordnungen (BZO) in ihr Recht implementieren. Dies wurde in unserer Gemeinde in diesem Jahr vor- genommen. An dieser Frühlings-Ge- meindeversammlung wurde eine Teil- revision der kommunalen Bau- und Zonenordnung beantragt. Neben der HarmonisierungderBaubegriffewurde mit der Revisionsvorlage zudem die Gelegenheit genutzt, die bisherige
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