Page 64 - weihnachtskurier_2021
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                Anwendungspraxis der kommunalen Baubehörde in der Bau- und Zonen- ordnung zu verankern, punktuell flexiblere Vorschriften zugunsten der Planenden einzuführen und mit Be- stimmungen zur Qualität von Frei- flächen und zu Immissionsbegrenzun- gen zu ergänzen sowie mit der Einsetzung eines Naturschutzbeauf- tragten den Natur- und Landschafts- schutz zu stärken. Die Grundmasse, wie Grenzabstände, Höhe der Gebäude, Nutzungsdichten etc. wurden hinge- gen nicht verändert.
Da die Anpassungen in der BZO keine finanzrelevanten Änderungen hatten, musste dieser Antrag auch nicht durch die Rechnungsprüfungskommission geprüftwerden.DasGeschäfthatBau- vorstand, Susanne Bereuter, vorgestellt sowie gleich zu einzelnen Fragen betr. Grünflächenziffer, Grenzabständen, Baumbestand, behindertengerechten Bauten sowie zur Lichtverschmutzung Stellung genommen. Im Grossen und Ganzen wurden die vorgelegten Ände- rungen akzeptiert. Nur die neue Be- stimmung, dass ein Beleuchtungskon- zept bei Neubauten eingereicht und bewilligt werden müsse, erachtete ein Einwohner als unverhältnismässig. Er stellte einen Änderungsantrag, diesen Passus ersatzlos zu streichen. Die Mehrheit der Anwesenden sah es etwas anders. So wurde dieser Änderungsan- trag mit grossem Mehr verworfen. Ebenso mit grossem Mehr fand die ge- samte Teilrevision der Bau- und Zo- nenordnung ihre Zustimmung. Die
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neue Bau- und Zonenordnung tritt so- mit nach Genehmigung durch den Re- gierungsrat in Kraft.
Fusion der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde
Richtig interessant wurde es beim Traktandum über die Bildung der Ein- heitsgemeinde bzw. die neue Gemein- deordnung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erklärten am 9. Feb- ruar 2020 eine Einzelinitiative zur Bil- dung einer Einheitsgemeinde als erheb- lich. Damit wurden der Gemeinderat und die Schulpflege beauftragt, eine neue Gemeindeordnung für die Ein- heitsgemeinde auszuarbeiten und sie der Stimmbevölkerung zur Genehmi- gung vorzulegen. Dies ist an der diesjährigen Frühlings-Gemeindever- sammlung geschehen. Eine neue Ge- meindeordnung wurde von einer Ar- beitsgruppe des Gemeinderates und der Schulpflege erarbeitet, den Orts- parteien, dem Initiativkomitee und der Rechnungsprüfungskommission zur Vernehmlassung und dem Gemeinde- amt zur juristischen Vorprüfung vor- gelegt. Bevor am 26. September 2021 eine Urnenabstimmung über die neue Gemeindeordnung durchgeführt wer- den konnte, musste der Entwurf an- lässlich der Gemeindeversammlung vom 30. Juni 2021 vorberaten und be- reinigt werden. DieAuflösungderSchulgemeindeund die Übernahme der Schulaufgaben durch die Politische Gemeinde wurde wedervondenStimmberechtigtennoch





























































































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