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     Fazit zur Abgrenzung von Crewmitglied und Passagier
- Ob eine Person an Bord als Crewmitglied oder als Passagier zu betrachten ist, hängt davon ab, ob man eine lizenzrechtliche, eine operationelle, eine haftungsrechtliche oder eine versicherungsvertragliche Perspektive ein- nimmt.
- Nachfolgende Grafik fasst diese vier Perspektiven zusammen: Personen an Bord
Fliegendes Personal
Übrige Besatzung
Nimmt andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahr- zeugs wahr, z.B.:
▪ Flugbegleiter
▪ Aufgabenspezialist ▪ Technisches Besat-
zungsmitglied
          Flugbesatzung
Nimmt den Betrieb des Luftfahrzeugs wahr, z.B.:
▪ PIC
▪ Co-Pilot
▪ Lehrberechtigter ▪ Prüfer
▪ Flugschüler
Passagiere
Nehmen keine Aufga- ben im Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs wahr, z.B.:
▪ Normale Passagiere
▪ Medizinische Flug-
gäste wie Ärzte, Krankenschwestern und Rettungsassis- tenten
▪ HHO-Fluggäste Fluggäste / Reisende
   Luftfrachtführer und seine Hilfspersonen
 - Versicherte und Versicherungen müssen sich den verschiedenen Aufgaben an Bord eines Luftfahrzeuges bewusst sein und den Versicherungsvertrag auf die Operation des Versicherten so zuschneiden, dass allen Personen an Bord die gewünschte Versicherungsdeckung zukommt.
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