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                 Reporting Point nicht mehr meldet und der FISO nicht weiss, ob dieser sicher gelandet ist, wird ein Search and Rescue ausgelöst, auch ohne Eingabe eines Flugplans. Deshalb die Frage nach einer Route, auch wenn der Flieger auf dem Ra- dar verfolgt werden kann.
Würden wir jetzt einen ausgedehnteren Alpen- flug planen oder über unwegsamem Gelände fliegen, wird die Aufgabe eines Flugplans emp- fohlen. Mit Betonung auf empfohlen. Im Unter- schied zur Pflicht einen solchen aufzugeben bei Flügen mit Grenzübertritt, wobei hier politische Grenzen und nicht FIR gemeint sind, sowie bei Flügen von und nach Zürich (LSZH) und von und nach Genf (LSGG). Dies damit die Lotsen im Tow- er Daten haben und die Flugpläne öffnen und schliessen können.
Der FIS (Fluginformationsdienst) ist kein Ersatz für ein umfassendes Briefing und befreit Pilotin-
nen und Piloten nicht von ihrer Verantwortung für die Routenplanung in Übereinstimmung mit den «Luftraum-, NOTAM-und DABS-Aktivitäten.
»
Aber sollte En Route dennoch mal eine Wissens- lücke oder Unsicherheit (Stichwort «Pilots Brain») bestehen, bieten Zurich und Geneva In- formation folgende Dienste an: Aktuelles QNH, Verkehrsinformationen, Informationen über Lufträume / DABS / NOTAM, Koordination für Ein- flug in den Luftraum C, Funk-und Transponder- tests, Flugplanrelevante Meldungen ARR/DEP, Wetterinformationen, Fallschirmabsprungakti- vitäten, Hagelabwehrschiessen, Fuel Dumping, Spezialflüge, Radarmonitoring und Übermitt- lung von sicherheitsrelevanten Informationen soweit möglich, Alerting Service – SAR und noch vieles mehr.
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